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Güterumschlag
was die Gemeinde behauptet –
und was wirklich erlaubt ist

"Für die Zulieferung von Waren besteht auch künftig eine Haltemöglichkeit an der Bahnhofstrasse", schrieb die Gemeinde am 27. August und dass sich die Situation der Firma Gisler AG gegenüber der heutigen Situation sogar verbessere (LINK). Doch genau das Gegenteil ist wahr: Die Situation verschlechtert sich Stand Oktober 2025 dramatisch und das hat auch mit gesetzlichen Vorgaben zu tun.

Strassenverkehrsgesetz (SGV), Artikel 37, Absatz 2:

"Fahrzeuge dürfen dort nicht angehalten oder aufgestellt werden, wo sie den Verkehr behindern oder gefährden könnten. Wo möglich sind sie auf Parkplätzen aufzustellen."

Es spielt keine Rolle, wenn die Zufahrt an der Bahnhofstrasse nur für Zubringer gestattet sein wird. In den Plänen der Gemeinde gibt es neben den Buskanten nur noch einen Korridor für den motorisierten, sowie auch für den Langsamverkehr, ohne Trottoir. Dort dürfen keine Last- oder Lieferwagen mehr anhalten, weil diese den Verkehr aufhalten, was nicht gestattet ist. Ein Ausweichen über die Buskanten ist nicht möglich, wenn dort Busse stehen. 

"Es muss wenigstens eine drei Meter breite Durchfahrt frei bleiben." (Artikel leaderdigital)

Der Verkehr muss also ausweichen können, das ist heute über die Park&Ride Parkplätze möglich und hat in den vergangenen 50 Jahren nie zu Beanstandungen geführt. Die Anlieferung direkt beim Eingang Bahnhofstrasse der Gisler AG ist also heute reibungslos möglich. Wenn die Pläne der Gemeinde (Stand Oktober 2025) umgesetzt werden, wird das nicht mehr möglich sein. Die Zufahrt muss frei bleiben, auch wenn die Strasse für Zubringer reserviert ist. Damit ist klar: Die Situation verschlechtert sich, also genau das Gegenteil dessen, was der Gemeindepräsident in die Tele1-Kamera gesagt hat (LINK).

Ein einziger Korridor für alle -

motorisierter-, Fuss- und Langsam-Verkehr.

Dies sind die aktuellen Pläne (Stand Oktober 2025) der Gemeinde Hochdorf (zum Vergrössern auf das jeweilige Bild klicken). Darin ist zu sehen, dass der gesamte Verkehr auf einem einzigen Korridor ohne Trottoir geführt wird, entlang den Gebäuden, also auch dem Gebäude der Gisler AG. Diese hat aber genau dort ihre einzige Zulieferungs- und Abholmöglichkeit für Gewerbe und Industrie. 

Kein Fahrzeug darf gemäss Gesetz, mit diesen Plänen, bei der Firma Gisler AG anhalten, auch nicht für einen kurzen Güterumschlag. Und es wird sehr eng, auch wenn Palletten von weiter weg zum Eingang gefahren werden müssten, was nicht realistisch ist. Denn alle Verkehrsteilnehmenden müssen sich diesen engenen Korridor teilen, was auch zu Gefahrensituationen führen kann.

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Freie Fahrt für die Blaulichtorganisationen –
Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen!

Die Bahnhofstrasse muss jederzeit für die Blaulichtorganisationen zugänglich sein, auch darum ist ein Halten in Zukunft beim Lieferanten- und Kundeneingang der Gisler AG nicht mehr möglich.

Aber auch die Karton- sowie Kehrichtabfuhr ist nicht geregelt in den Plänen der Gemeinde (Stand Oktober 2025). Zurzeit stehen alle Container direkt bei den Häuser, also genau dort, wo in Zukunft der Verkehr durchgeführt werden soll.

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